ABGB § 1295 Abs 1, § 1299
Im Fall eines medizinisch nicht zwingend notwendigen Eingriffs - wie einer Augenoperation zur Korrektur der Fehlsichtigkeit - sind an die ärztliche Aufklärungspflicht besonders strenge Anforderungen zu stellen.
OGH 13. 10. 2011, 1 Ob 202/11d