AußStrG § 25 Abs 2 Z 1
MRG §§ 6, 37 Abs 3
Das anhängige Verwaltungsverfahren, in dem der Vermieter einen Abbruchauftrag gem § 129 Abs 4 Wr BauO anstrebt, kann die Unterbrechung des vom Mieter zur Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten eingeleiteten Mietrechtsverfahrens mangels Präjudizialität nicht rechtfertigen.