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Grundverkehr - Vorbehalt eines Wohnrechts im Übergabevertrag als Rechtserwerb

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/59Zak 2012, 35 Heft 2 v. 31.1.2012

GBG § 94 Abs 1

OÖ GVG: § 1 Abs 2 Z 2, § 16 Abs 1

Die Einräumung der Dienstbarkeit der Wohnung ist auch dann als Rechtserwerb iSd § 1 Abs 2 Z 2 OÖ GVG zu werten, wenn sich der Übergeber dieses Recht im Übergabevertrag vorbehalten hat. Die Einverleibung der Dienstbarkeit im Grundbuch setzt daher gem § 16 Abs 1 OÖ GVG die Vorlage eines rechtskräftigen Genehmigungsbescheides der Grundverkehrsbehörde, eines rechtskräftigen Feststellungsbescheides über die Genehmigungsfreiheit oder einer schriftlichen Erklärung des Rechtserwerbers über die Genehmigungsfreiheit voraus.

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