ABGB §§ 472, 530
GBG § 12
Eine weder periodisch zu erbringende noch mit dem Ertrag der Liegenschaft in Zusammenhang stehende Leistung kann mangels Subsumierbarkeit unter historisch gewachsene, von der Rsp anerkannte Reallasten nur dann einer typischen Reallastverpflichtung zugeordnet werden, wenn ihr Versorgungszweck außer Zweifel steht.