AußStrG §§ 45, 62, 120, 127
ABGB § 278 Abs 2
Mit dem Tod des Betroffenen entfällt das rechtliche Interesse der anderen Beteiligten, die Sachwalterbestellung im Instanzenzug überprüfen zu lassen. Ein Rechtsmittel gegen die Bestellung eines (einstweiligen) Sachwalters ist deshalb als unzulässig (geworden) zurückzuweisen.