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Besuchsbegleitung - kein Revisionsrekurs gegen den Beschluss über die Kostentragung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/55Zak 2012, 34 Heft 2 v. 31.1.2012

AußStrG § 62 Abs 2 Z 1, § 111

Bei dem Beschluss über die Tragung der Kosten der Besuchsbegleitung (hier: je zur Hälfte durch beide Eltern) handelt es sich um eine Entscheidung im Kostenpunkt. Daher ist der Revisionsrekurs gem § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG jedenfalls unzulässig.

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