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Präklusion des Aufteilungsantrags - Revisionsrekurs zulässig?

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/53Zak 2012, 34 Heft 2 v. 31.1.2012

AußStrG § 64

EheG § 95

Der Beschluss, mit dem das Rekursgericht die Entscheidung des Erstgerichts, den Aufteilungsantrag mangels Einhaltung der Präklusivfrist des § 95 EheG abzuweisen, aufhebt und den Auftrag erteilt, das Aufteilungsverfahren fortzusetzen, ist als Aufhebungsbeschluss iSd § 64 AußStrG nur dann anfechtbar, wenn das Rekursgericht den Revisionsrekurs zugelassen hat.

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