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Langfristige Bindung an Wärmelieferungsvertrag

In aller KürzeZak 2012/41Zak 2012, 22 Heft 2 v. 31.1.2012

Im Fall eines Wärmelieferungsvertrags, in dem sich der Versorger verpflichtet hat, eine bestehende und funktionstüchtige Heizungsanlage des Kunden für ein symbolisches Entgelt zu pachten, zu warten und zu betreiben, stellt eine AGB-Klausel, die den Kunden für zehn Jahre an den Vertrag bindet, nach Auffassung des BGH (VIII ZR 262/09) eine unangemessene Benachteiligung iSd § 307 BGB dar. Eine längerfristige Bindung sei nur dann gerechtfertigt, wenn der Versorger hohe Entwicklungs- und Vorhaltekosten aufwenden muss, die sich erst bei langer Vertragsdauer amortisieren.

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