Mit dem Gesetzesprüfungsantrag 3 Ob 147/10d = Zak 2011/261, 142 hat der OGH die Frage der Verfassungskonformität des § 2 Abs 1 FMedG in Hinblick auf den daraus folgenden Ausschluss von in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebenden Frauen von medizinisch unterstützter Fortpflanzung aufgeworfen. Der VfGH (G 14/10, G 47/11) hat diesen Antrag jedoch vor Kurzem zurückgewiesen, weil er seiner Ansicht nach zu eng gefasst war.