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Ergänzung vereinbarter Abrechnungseinheiten durch Abstimmungseinheiten mit Gerichtsentscheidung?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/768Zak 2012, 418 Heft 21 v. 27.11.2012

WEG § 32

Von einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über abweichende Abrechnungseinheiten bzw abweichende Abrechnungs- und Abstimmungseinheiten kann nur dann durch Gerichtsentscheidung gem § 32 Abs 6 WEG abgegangen werden, wenn sich die Nutzungsmöglichkeiten seit Abschluss der Vereinbarung wesentlich verändert haben.

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