Mit dem Vorabentscheidungsersuchen des OGH vom 28. 2. 2012 (8 Ob 39/11k = Zak 2012/247, 122; beim EuGH anhängig zu C-144/12 , Goldbet Sportwetten) wurde nun die in der Lit bereits mehrfach diskutierte Frage an den EuGH gerichtet, ob eine die internationale Zuständigkeit begründende Einlassung auf das Verfahren iSd Art 24 EuGVVO vorliegt, wenn der Beklagte die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts im (mit oder ohne Begründung erfolgten) Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl (EuZB) nicht gerügt hat. Der folgende Beitrag bietet einen eigenen Lösungsvorschlag unter Berücksichtigung der bisherigen in der Lit vertretenen Auffassungen.