Abweichend von LG Feldkirch 3 R 199/12f = Zak 2012/679, 359 gelangt der Autor zum Ergebnis, dass die Bestätigung des Zuspruchs der Kosten des Exekutionsantrags als Europäischer Vollstreckungstitel nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
Abweichend von LG Feldkirch 3 R 199/12f = Zak 2012/679, 359 gelangt der Autor zum Ergebnis, dass die Bestätigung des Zuspruchs der Kosten des Exekutionsantrags als Europäischer Vollstreckungstitel nicht von vornherein ausgeschlossen ist.