EuGVVO: Art 33 Abs 1, Art 38 Abs 1, Art 47 Abs 2
EO § 370
Ein deutsches Urteil, mit dem der dingliche Arrest in das Vermögen des Verpflichteten angeordnet wird, ist auf einstweiligen Rechtsschutz durch Sicherstellung der Vollstreckung einer Geldforderung gerichtet. Das Arresturteil ist in Österreich nach der EuGVVO anzuerkennen und auf Antrag für vollstreckbar zu erklären.