ABGB §§ 1035 ff, 1042
Für einen Ersatzanspruch eines Liegenschaftseigentümers (hier: der Stadtgemeinde Salzburg) gegen den Bund für Aufwendungen, die ihm in Zusammenhang mit der Suche nach Fliegerbombenblindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg auf seinem Grundstück entstanden sind, gibt es weder eine privat- noch eine öffentlich-rechtliche Grundlage.