Vor dem Hintergrund der E 8 Ob 126/10b = RdW 2011/577 befasst sich der Autor mit der Natur des Auffüllungsanspruchs des Vermieters nach Verminderung der Mietkaution und der Frage, wie dieser Anspruch in der Insolvenz des Mieters zu behandeln ist. Abweichend vom OGH gelangt er zum Schluss, dass bei Fehlen besonderer Vereinbarungen eine gesetzliche Pflicht des Mieters zur Wiederauffüllung besteht und der Auffüllungsanspruch in der Insolvenz des Mieters analog § 46 Z 4 IO eine Masseforderung ist.