ABGB § 838a
Das von Miteigentümern gegen andere Miteigentümer gerichtete Begehren auf Zahlung von mit der Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache zusammenhängenden Beträgen gehört gem § 838a ABGB in das Außerstreitverfahren.
ABGB § 838a
Das von Miteigentümern gegen andere Miteigentümer gerichtete Begehren auf Zahlung von mit der Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache zusammenhängenden Beträgen gehört gem § 838a ABGB in das Außerstreitverfahren.