Zu 10 Ob 19/12k = Zak 2012/559, 295: Dass der Rauchfangkehrerzugang über die Terrasse eines Wohnungseigentumsobjekts führt, macht diese nicht zum allgemeinen Teil der Liegenschaft.
Zu 10 Ob 19/12k = Zak 2012/559, 295: Dass der Rauchfangkehrerzugang über die Terrasse eines Wohnungseigentumsobjekts führt, macht diese nicht zum allgemeinen Teil der Liegenschaft.