Zu 9 Ob 53/11a = Zak 2012/265, 135: Das Kippen der Mehrheitsverhältnisse in einer Konzerngesellschaft, die aufgrund von Beteiligungen einen beherrschenden Einfluss auf die Mietergesellschaft ausübt, reicht für die Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 3 MRG aus.