Zu EuGH C-618/10 , Banco Español de Crédito/Calderón Camino = Zak 2012/435, 222: Es verstößt gegen die Klausel-RL 93/13/EWG , wenn das nationale Recht nicht die Unverbindlichkeit einer missbräuchlichen Klausel unter Aufrechterhaltung des Restvertrags anordnet, sondern die Vertragsanpassung durch den Richter im Weg der inhaltlichen Abänderung der Klausel vorsieht.