ZPO § 183 Abs 1 Z 4
GEG § 3
Dass die Partei den auferlegten Kostenvorschuss für die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht einbezahlt hat, hindert das Gericht nicht daran, den Sachverständigenbeweis von Amts wegen aufzunehmen.
ZPO § 183 Abs 1 Z 4
GEG § 3
Dass die Partei den auferlegten Kostenvorschuss für die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht einbezahlt hat, hindert das Gericht nicht daran, den Sachverständigenbeweis von Amts wegen aufzunehmen.