AußStrG § 2 Abs 1 Z 3, §§ 45, 138
ABGB § 531
Der ruhende Nachlass des Betroffenen kann gegen die Genehmigung des Schlussberichts des Sachwalters Rekurs erheben, soweit dieser vererbliche Rechte (insb die Vermögenssituation) betrifft. Präsumtiven Erben kommt hingegen auch insoweit keine Rechtsmittellegitimation zu.