vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Externe Anlageberater/-vermittler als Verhandlungs- und Erfüllungsgehilfen der ausführenden Bank?

ThemaMMag. Dr. Martin TrenkerZak 2012/692Zak 2012, 363 Heft 19 v. 30.10.2012

Die Tätigkeit selbstständiger Anlageberater und -vermittler erschöpft sich zwangsläufig in der Erbringung von Nebenleistungen, weil ihnen zur Depotführung und daher auch zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren für ihre Kunden die erforderlichen Konzessionen fehlen. Sie bedürfen somit der Mitwirkung von Banken, die sich im Zuge dessen zur Ausführung der entsprechenden Order und der Depotführung gegenüber dem Kunden verpflichten. Wurde der Anleger jedoch vom selbstständigen Berater unzureichend oder fehlerhaft beraten, wirft diese arbeitsteilige Vertriebsorganisation die praktisch überaus bedeutsame Frage auf, ob dessen Verhalten der ausführenden Bank irrtums- und schadenersatzrechtlich zurechenbar ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte