In ABl 2012 L 265/1 wurde die neue Verfahrensordnung des EuGH kundgemacht, die am 1. 11. 2012 in Kraft tritt und insb eine klarere Gestaltung und Vereinfachung der Verfahrensregeln bezweckt. Ua ist Vorabentscheidungsersuchen, die quantitativ die Hauptkategorie der vom Gerichtshof behandelten Rechtssachen ausmachen, nun ein separater Titel gewidmet.