ABGB §§ 1304, 1311
StVO § 20 Abs 1
Wer auf einem Autobahnabschnitt mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h ohne zwingenden Grund eine Geschwindigkeit von lediglich 20 km/h einhält, verstößt gegen § 20 Abs 1 letzter Satz StVO.
ABGB §§ 1304, 1311
StVO § 20 Abs 1
Wer auf einem Autobahnabschnitt mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h ohne zwingenden Grund eine Geschwindigkeit von lediglich 20 km/h einhält, verstößt gegen § 20 Abs 1 letzter Satz StVO.