ABGB § 140
Die Ansicht, dass die Kosten des Horts, in dem das Kind aufgrund der vollen Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils stundenweise untergebracht wird, keinen vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil zu deckenden Sonderbedarf begründen, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).