MRG: § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2
Der Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG) dient auch dem Schutz des nicht im Haus lebenden Vermieters. Schwerwiegende Beschimpfungen und Angriffe gegen die Ehre des Vermieters durch den Mieter können den Kündigungstatbestand erfüllen. Das hohe Alter des Mieters ist kein Freibrief für unleidliches Verhalten.