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Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens gegenüber dem nicht im Haus lebenden Vermieter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/636Zak 2012, 336 Heft 17 v. 25.9.2012

MRG: § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2

Der Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG) dient auch dem Schutz des nicht im Haus lebenden Vermieters. Schwerwiegende Beschimpfungen und Angriffe gegen die Ehre des Vermieters durch den Mieter können den Kündigungstatbestand erfüllen. Das hohe Alter des Mieters ist kein Freibrief für unleidliches Verhalten.

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