Mit 1. 4. 2012 (1. Stabilitätsgesetz 2012) wurde die Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen in den §§ 30 ff EStG neu geregelt (Immobilienertragsteuer). Das BMF hat vor Kurzem eine Information veröffentlicht, die zahlreiche Fragen in Zusammenhang mit dieser Neuregelung aus Sicht der Finanzverwaltung beantwortet (BMF-010203/0402-VI/6/2012; abrufbar unter http://findok.bmf.gv.at ).