vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IPR - Elternunterhalt richtet sich nach Personalstatut des Kindes

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/586Zak 2012, 311 Heft 16 v. 11.9.2012

IPRG §§ 24, 25 Abs 2

ABGB § 143

Nicht nur beim Kindesunterhalt, sondern auch im Fall von Unterhaltsansprüchen eines Elternteils gegen das Kind ist das anwendbare Recht gem § 24 und § 25 Abs 2 IPRG nach dem (wandelbaren) Personalstatut des Kindes zu ermitteln.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte