IPRG §§ 24, 25 Abs 2
ABGB § 143
Nicht nur beim Kindesunterhalt, sondern auch im Fall von Unterhaltsansprüchen eines Elternteils gegen das Kind ist das anwendbare Recht gem § 24 und § 25 Abs 2 IPRG nach dem (wandelbaren) Personalstatut des Kindes zu ermitteln.