Derzeit stehen zwei von Abgeordneten aller fünf Parlamentsparteien eingebrachte Initiativanträge in parlamentarischer Behandlung, mit denen alternative Varianten der Einführung einer Gesetzes- bzw Verordnungsbeschwerde an den VfGH nach letztinstanzlicher Entscheidung eines Zivil- oder Strafgerichts vorgeschlagen werden (2031/A und 2032/A 24. GP). Der Verfassungsausschuss hat dazu ein Begutachtungsverfahren eingeleitet. Die ausführliche Stellungnahme des OGH, in der beide Vorschläge mit Nachdruck abgelehnt werden, ist seit Kurzem auf dessen Website abrufbar (http://www.ogh.gv.at unter dem Menüpunkt Aktuelles/Presse).