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Novellierung der Reisebürosicherungsverordnung

In aller KürzeZak 2012/576Zak 2012, 302 Heft 16 v. 11.9.2012

Am 1. 9. 2012 ist die in BGBl II 2012/275 kundgemachte Novelle zur ReisebürosicherungsV in Kraft getreten. Die Novelle bringt insb eine Verschiebung des Zeitpunkts, ab dem Pauschalreiseveranstalter Kundengelder als An- oder Restzahlung in Höhe von mehr als 20 % des Reisepreises übernehmen dürfen, von frühestens zwei Wochen auf frühestens 20 Tage vor Reiseantritt. Ergänzend ist eine entsprechende Erhöhung der Insolvenzabsicherung der Kundengelder vorgesehen.

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