Am 1. 9. 2012 ist die in BGBl II 2012/275 kundgemachte Novelle zur ReisebürosicherungsV in Kraft getreten. Die Novelle bringt insb eine Verschiebung des Zeitpunkts, ab dem Pauschalreiseveranstalter Kundengelder als An- oder Restzahlung in Höhe von mehr als 20 % des Reisepreises übernehmen dürfen, von frühestens zwei Wochen auf frühestens 20 Tage vor Reiseantritt. Ergänzend ist eine entsprechende Erhöhung der Insolvenzabsicherung der Kundengelder vorgesehen.