Die Autoren gehen auf einige Fragen des Sonderbedarfsunterhalts bei Kindern ein, etwa auf die Anspruchsvoraussetzungen, die Aufteilung der Kosten unter den Elternteilen sowie die Belastungsgrenze. Ua vertreten sie die Auffassung, dass der obsorgeberechtigte Elternteil den geldunterhaltspflichtigen Elternteil vor der Entscheidung über größere Ausgaben, die einen Sonderbedarf des Kindes begründen, gem § 178 Abs 1 ABGB zu informieren und dessen Äußerung einzuholen hat. Eine Verletzung dieser Verpflichtung könne unter Umständen zu einer Minderung des Sonderbedarfsunterhalts oder zu einer schadenersatzrechtlichen Haftung des Obsorgeberechtigten führen.