ABGB § 364 Abs 2, § 364a
Die Anhebung des Grundwasserspiegels durch Aufschüttungen und Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück stellt eine Immission iSd § 364 Abs 2 ABGB dar.
Die baubehördlich bewilligte Garagenerrichtung und die damit einhergehenden Aufschüttungen führten dazu, dass sich der Grundwasserstand auf der Nachbarliegenschaft auf ein Niveau erhöhte, das zu Wassereintritten in den Keller des dort errichteten Gebäudes führte. Die behördliche Bewilligung rechtfertigt es, dem betroffenen Nachbarn neben dem nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsan-