UbG §§ 10, 20 Abs 2, § 28 Abs 2
Seit der Ub-HeimAuf-Nov 2010, die am 1. 7. 2010 in Kraft getreten ist, kann der Abteilungsleiter die Unzulässigerklärung der Unterbringung auch dann mit Rekurs anfechten, wenn die Maßnahme bereits aufgehoben ist. Das Rechtsmittel kann auch im Interesse der Allgemeinheit oder der Anstalt erhoben werden.