In ABl 2012 L 201/107 vom 27. 7. 2012 wurde die EuErbVO 650/2012 (Rom IV-VO) über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses veröffentlicht. Die VO, die auf ab 17. 8. 2015 eintretende Erbfälle anzuwenden ist, gilt in allen Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und Irland (vorbehaltlich Opt-in) sowie Dänemark.