In der Rs 156/04, Wallishauser v Österreich war auch der EGMR vor Kurzem mit der Durchsetzbarkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche von Botschaftsmitarbeitern befasst. Die Beschwerdeführerin, eine (frühere) Arbeitnehmerin der Wiener Botschaft der USA, konnte ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche nicht geltend machen, weil die österreichischen Gerichte aufgrund ihrer Auslegung des Völkerrechts dem fremden Staat auch außerhalb der bei Hoheitsakten bestehenden Staatenimmunität die Möglichkeit zuerkannten, die ordnungsgemäße Zustellung der im diplomatischen Weg seinem Außenministerium übergebenen Klage durch Verweigerung der Weiterleitung an die zuständige Stelle zu verhindern, und weiters auch eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung oder Kuratorbestellung ablehnten (siehe zB 9 ObA 14/03d = JBl 2004, 258). Nach Ansicht des EGMR wurde die Beschwerdeführerin dadurch in ihrem Grundrecht nach Art 6 Abs 1 EMRK auf Zugang zu den Gerichten verletzt.