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Unmittelbare Zuleitung von Niederschlagswasser durch Änderung der Abflussverhältnisse

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/484Zak 2012, 255 Heft 13 v. 17.7.2012

ABGB § 364 Abs 2

Wenn ein Liegenschaftseigentümer die natürlichen Abflussverhältnisse des Oberflächenwassers durch Baumaßnahmen zulasten seines Grundnachbarn verändert hat, liegt eine unmittelbare Zuleitung von Wasser iSd § 364 Abs 2 ABGB vor.

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