Das immer enger werdende "Zusammenrücken" im europäischen Binnenmarkt hat als notwendige Folge auch eine beträchtliche Zunahme grenzüberschreitender Anwaltstätigkeit mit sich gebracht. Insoweit kommt der Frage, unter welchen Voraussetzungen selbstständige Rechtsanwälte auch außerhalb ihres Zulassungsstaates tätig werden dürfen, ganz erhebliche praktischer Bedeutung zu; sie ist in dem Beitrag, der in zwei Teilen erscheint, zu untersuchen. Dabei ist danach zu differenzieren, ob die grenzüberschreitende anwaltliche Tätigkeit nur vorübergehend oder dauerhaft ausgeübt werden soll: Während im ersten Fall die Bestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit maßgebend sind (Teil I, Zak 2012/400, 207), kommen im zweiten Fall die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zur Anwendung (Teil II).