Am 1. 8. 2012 tritt die Mitteilungsverordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (MitV; BGBl II 2012/239 vom 2. 7. 2012) in Kraft. Die Verordnung regelt die Anforderungen an den Detaillierungsgrad, den Inhalt und die Form der Mitteilung, die der Telekomanbieter dem Kunden im Fall einer AGB-Änderung nach § 25 Abs 3 TKG zu machen hat.