Zu LG Klagenfurt 1 R 70/12g = Zak 2012/357, 178: Die Warnpflicht des Sachverständigen nach § 25 Abs 1a GebAG hinsichtlich der voraussichtlichen Gebührenhöhe entfällt, wenn im Verfahren keine Dispositionsmöglichkeit des Gerichts oder der Parteien besteht, sondern der Sachverständigenbeweis zwingend aufzunehmen ist.