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RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/457Zak 2012, 238 Heft 12 v. 3.7.2012

ABGB §§ 1295 Abs 1, 1298, 1304, 1311

StVO § 11 Abs 1

Wenn der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch aus dem Verstoß gegen ein Schutzgesetz ableitet, trifft ihn die Beweislast für die objektive Übertretung der Norm. Der Schädiger hat zu beweisen, dass ihm die Übertretung nicht als schutzgesetzbezogenes Verhaltensunrecht anzulasten ist, etwa weil ihn daran kein Verschulden trifft.

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