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Übergang von Gewährleistungsansprüchen des Bauträgers nach dessen Insolvenz auf den Erwerber - Einwendungen

RechtsprechungSchuldrechtZak 2012/452Zak 2012, 236 Heft 12 v. 3.7.2012

BTVG § 16

ABGB § 1396

Wenn die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen für Mängel gegen den Bauträger unmöglich oder erheblich erschwert ist (insb aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens), kann der Erwerber gem § 16 BTVG die Abtretung jener Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verlangen, die dem Bauträger aufgrund mangelhafter Leistungen gegenüber Dritten zustehen. Der Rechtsübergang tritt bereits mit dem Einlangen des Verlangens beim Bauträger ein.

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