ABGB § 140
AußStrG §§ 16, 31
Im außerstreitigen Unterhaltsverfahren gelten trotz des Untersuchungsgrundsatzes subjektive Behauptungs- und Beweislastregeln.
ABGB § 140
AußStrG §§ 16, 31
Im außerstreitigen Unterhaltsverfahren gelten trotz des Untersuchungsgrundsatzes subjektive Behauptungs- und Beweislastregeln.