Nach mehreren Anläufen und intensiven Diskussionen wurden jüngst mit dem VersRÄG 2012 (BGBl I 2012/34) wichtige Neuerungen im Versicherungsvertragsrecht beschlossen, die großteils mit 1. 7. 2012 in Kraft getreten sind. Der vorliegende Beitrag widmet sich nach einem einleitenden Überblick primär den praktisch besonders bedeutsamen Regelungen zur elektronischen Kommunikation sowie den Änderungen bei den Formvorschriften und den Rücktrittsrechten.