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Hofer, Klettergärten als Weg iSd § 1319a ABGB, ZVR 2012, 189.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2012/434Zak 2012, 220 Heft 11 v. 19.6.2012

Anders als Kocholl (Wegehalterhaftung für Kletterrouten, Klettergärten und Aufstiegsspuren - wann? ZVR 2011, 239; dazu Zak 2011/533, 280) ist der Autor der Ansicht, dass ein eingerichteter Klettergarten bzw die dort angelegten Kletterrouten bei entsprechender Aufbereitung unter den Wegebegriff des § 1319a ABGB fallen. Siehe zum Thema auch Gloß, Wegehalterhaftung für Kletterrouten? Zak 2009/489, 303 (für Abonnenten abrufbar im Zak-Onlinearchiv unter http://zak.lexisnexis.at ).

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