ABGB § 871
Nach stRsp ist es für die Irrtumsanfechtung unerheblich, ob der Irrtum vom Irrenden verschuldet worden ist oder er ihm auffallen hätte müssen.
OGH 18. 4. 2012, 3 Ob 245/11t
ABGB § 871
Nach stRsp ist es für die Irrtumsanfechtung unerheblich, ob der Irrtum vom Irrenden verschuldet worden ist oder er ihm auffallen hätte müssen.
OGH 18. 4. 2012, 3 Ob 245/11t