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Liechtensteinische Kinderrente als Unterhaltsleistung des rentenberechtigten Elternteils

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/161Zak 2011, 95 Heft 5 v. 22.3.2011

ABGB § 140

Eine liechtensteinische Kinderrente, die aufgrund des Rentenanspruchs des geldunterhaltspflichtigen Elternteils direkt an den obsorgeberechtigten, betreuenden Elternteil ausgezahlt wird, ist in voller Höhe auf den vom Geldunterhaltspflichtigen geschuldeten Kindesunterhalt anzurechnen.

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