EMRK Art 6 Abs 1, Art 8, Art 14
ABGB §§ 144, 166, 167, 176, §§ 177, 177a, 177b
Der Umstand, dass der Vater eines unehelichen Kindes, der seine Vaterrolle von Anfang an wahrgenommen hat, nach der österreichischen Rechtslage die gemeinsame Obsorge nur mit Zustimmung der ex lege allein obsorgeberechtigten Mutter und die Alleinobsorge nur unter der Voraussetzung der Gefährdung des Kindeswohls durch die Mutter erlangen kann, stellt im Vergleich zur Rechtslage bei ehelichen Kindern eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung dar, die gegen Art 14 iVm Art 8 EMRK verstößt.