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Rechtsprechung zur Behauptungs- und Beweislast in Arzthaftungsfällen

ThemaMag. Wolfgang Kolmasch/Hofrat des OGH Hon.-Prof. Dr. Matthias NeumayrZak 2011/77Zak 2011, 45 Heft 3 v. 15.2.2011

Der Arzt schuldet in aller Regel die gebotene Sorgfalt, nicht einen Erfolg. Daraus ergibt sich für die Behauptungs- und Beweislast folgendes Grundschema :

Der Geschädigte (Patient) hat

- den Schaden (Umfang, Höhe),

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