In der Rs 4 Ob 139/10k befasste sich der OGH mit der Frage, welche zivilrechtlichen Ansprüche im Fall der irrtümlichen Verrechnung von Umsatzsteuer für eine tatsächlich steuerfreie Leistung in einem Unternehmergeschäft bestehen können. Wenn ein Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung ausführt und dafür ohne Missbrauchsabsicht irrtümlich einen Steuerbetrag in Rechnung stellt, den er nicht schon aufgrund der Leistung schuldet (weil zB die Leistung steuerfrei ist), liege steuerrechtlich ein überhöhter Steuerausweis vor. In diesem Fall könne der Unternehmer den unzutreffenden und unberechtigten Steuerausweis berichtigen. Hat der Leistungs- und Rechnungsempfänger den Kaufpreis schon vor Rechnungsberichtigung gezahlt, führe die Rechnungskorrektur zivilrechtlich zu einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch im Ausmaß der Überzahlung, sofern die Voraussetzungen einer irrtumsrechtlichen Vertragsanpassung vorliegen (vom Vertragspartner veranlasster oder gemeinsamer Irrtum über die durch den gesonderten Ausweis des Umsatzsteuerbetrags offengelegte und damit zum Geschäftsinhalt gemachte Kalkulation).